2 2. A.________ sei zu verurteilen: 2.1 zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 30.00 unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2.2 zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen); 2.3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 3. Es sei das amtliche Honorar von Rechtsanwalt B.________ festzusetzen.