2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, fristgerecht die Berufung an (pag. 153). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 5. Juli 2018 (pag. 158 f.) erklärte die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern am 24. Juli 2018 form- und fristgerecht die Berufung. Sie beschränkte die Berufung auf den Freispruch von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung (pag.