1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. Juni 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigte) frei von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung. Es erklärte sie hingegen schuldig der Widerhandlung geben das Luftfahrtgesetz (LFG; SR 748.0) sowie der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (TschG; SR 455) und verurteilte sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten von CHF 1‘220.00 (inklusive schriftliche Urteilsbegründung) (pag. 125 ff.).