Oberland (im Folgenden: Regionalgericht) erachtete dieses den Strafbefehl und die Einsprache mit Verfügung vom 17. November 2017 als gültig und trat auf die Anklage ein (pag. 41). Es erklärte den Beschuldigten mit Urteil vom 1. Mai 2018 wiederum der Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz durch nicht vorschriftsgemässes Entsorgen von tierischen Nebenprodukten schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘320.00 (pag. 107 f.).