1. Mit Strafbefehl vom 19. September 2017 erklärte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) der Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz durch nicht vorschriftsgemässes Entsorgen von tierischen Nebenprodukten schuldig (pag. 27). Nach Einsprache des Beschuldigten und Überweisung der Akten an das Regionalgericht Oberland (im Folgenden: Regionalgericht) erachtete dieses den Strafbefehl und die Einsprache mit Verfügung vom 17. November 2017 als gültig und trat auf die Anklage ein (pag.