34 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. 3. Die Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 200.00 trägt der Kanton Bern. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: