I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 28. Februar 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als beschlossen wurde, dass für die Behandlung der Zivilklagen keine separaten Verfahrens- oder Parteikosten ausgeschieden werden. II. A.________ wird schuldig erklärt: der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 9. März 2014 um ca. 14.40 Uhr in C.___(Gemeinde) BE, F.___(Adresse), z.N. von D.________; und in Anwendung von Art. 2 Abs. 2 StGB Art. 16 Abs. 1, 22 Abs. 1, 40, 42, 44, 47, 48a, 122 aStGB 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1, 2 Bst. b und Abs. 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten.