VII. Verfügungen Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [AFIS-Verordnung; SR 361.3]). Gemäss Ziff. 7 der Vereinbarung zwischen dem Berufungsführer und dem Opfer vom 26.02.2018 (pag. 1149) war betreffend dem erstinstanzlichen Urteil folgendes vorgesehen: „A.________ ist damit einverstanden, dass D.________ eine Kopie des Urteils erhält“.