35. Widerruf Das Widerrufsverfahren betreffend den Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Januar 2014 wird eingestellt, da seit dem Ablauf der Probezeit am 6. Januar 2016 im oberinstanzlichen Urteilszeitpunkt bereits mehr als drei Jahre vergangen sind (Art. 46 Abs. 5 aStGB). Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 und das oberinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 200.00, ausmachend total CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 31 VI. Kosten und Entschädigung