30 32.4 Würdigung der Täterkomponenten Die Täterkomponenten sind gestützt auf die obgenannten Ausführungen in Verrechnung der genannten Reduktionen und Erhöhungen insgesamt im Umfang von 1 Monat Freiheitsstrafe strafmindernd zu gewichten. 33. Konkretes Strafmass Die definitive Strafe für die versuchte schwere Körperverletzung beträgt demnach 20 Monate Freiheitsstrafe. Aufgrund der Strafhöhe kommt einzig eine Freiheitsstrafe in Betracht.