1231 f., S. 59 f. der Urteilsbegründung). Der Beschuldigte ist zweimal vorbestraft, einmal wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden (Vorfall beim T.___(Lokal), als er einem neu in die Schweiz gekommenen Spanier zu Hilfe eilte, welcher polizeilich kontrolliert werden sollte) und das zweite Mal wegen einem Nachbarschaftsstreit (Beschimpfung und Tätlichkeit gegen eine frühere Nachbarin, ebenfalls im F.___(Adresse)-Quartier). Abgesehen davon ist sein Vorleben weitgehend geordnet verlaufen. Die einschlägigen Vorstrafen schlagen sich im Ausmass von 2 Monaten Freiheitsstrafe leicht straferhöhend nieder.