31.2 Subjektive Tatschwere Intensität des verbrecherischen Willens Der Beschuldigte handelte einerseits aus altruistischen Gründen. Er wollte seiner Frau zu Hilfe eilen. Dabei kann aber auch nicht von der Hand gewiesen werden, dass er selber – generell und an diesem Tag insbesondere – nicht sehr gut auf das Opfer zu sprechen war und jede Provokation seinerseits für ihn das Fass zum Überlaufen brachte. Es war bei ihm Ärger und eine gewisse „Restwut“ vorhanden, der er mit dem Tritt Luft verschaffen wollte. Insofern handelte er teilweise auch aus egoistischen Beweggründen.