31. Tatkomponenten 31.1 Objektive Tatschwere Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Mit erheblicher Gewalteinwirkung hat der Beschuldigte das Opfer in seinem hochrangigen Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit verletzt. Das Opfer musste unverzüglich ins Spital verbracht werden, brauchte 3 Tage strikte Bettruhe und war danach mehrere Monate voll und dann noch teilweise arbeitsunfähig. Seine Verletzungen waren erheblich. Verwerflichkeit des Handelns Die Auseinandersetzung ereignete sich im Rahmen eines unerbittlichen Nachbarschaftsstreits. Der Beschuldigte war dem Opfer körperlich deutlich überlegen.