Diese heftige Gemütsbewegung stellt einen besonderen psychologischen Zustand dar, der nicht pathologisch begründet ist. Vielmehr ist er dadurch gekennzeichnet, dass der Täter von einer starken Gefühlsregung erfasst wird, die in einem gewissen Grad seine Fähigkeit, die Situation einzuschätzen oder sich zu beherrschen, einschränkt. Mit der Privilegierung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der