Der Beschuldigte sagte selber aus, er sei so heftig dahergekommen, dass er nach dem Aufprall ca. 1 Meter an dem Opfer vorbeigeschossen sei. Dann habe er sich in einer Bewegung umgedreht und zugetreten. Es ist nicht einzusehen, weshalb ihm nicht hätte möglich sein sollen, sich nach dem Vorbeischiessen an dem Opfer umzudrehen und erstmal die Situation zu inspizieren. Damit hätte er feststellen können, ob der Angriff gegen seine Ehefrau noch unmittelbar war – was vorliegend offensichtlich nicht der Fall war – und gegebenenfalls noch weiter abwehren können.