Während er rein durch sein rasches Hinunterrennen und Dazwischenfahren noch angemessen und nachvollziehbar auf die brenzlige Situation reagierte, schoss er mit dem darauffolgenden Tritt in den Kopf des zwischenzeitlich bereits am Boden liegenden Opfers massiv über das Ziel hinaus. Dem Beschuldigten wäre es in casu objektiv und subjektiv möglich und zumutbar gewesen, bereits die Wucht, mit der er das Opfer umstiess, zu begrenzen, sicher aber, von ihm abzulassen, sobald es am Boden lag, und die neue Situation erst einmal zu evaluieren. Der Beschuldigte sagte selber aus, er sei so heftig dahergekommen, dass er nach dem Aufprall ca. 1 Meter an dem Opfer vorbeigeschossen sei.