Der Beschuldigte hat sich somit grundsätzlich zu Recht für seine Frau zur Wehr gesetzt, indem er den Angriff gegen sie möglichst rasch abwehren wollte. Eine Aufteilung des dynamischen Tatgeschehens in zwei Teile oder zeitliche Phasen wäre jedoch in der Tat lebensfremd. Insgesamt handelte es sich beim Hinunterstürmen und Zutreten tatsächlich um eine zusammenhängende Reaktionshandlung, getrieben aus ein und demselben Emotionskomplex heraus. Wenn auch das dynamische Geschehen innerhalb dieser Handlung nicht bis ins letzte Detail analysiert und erstellt werden kann und muss, so ist aber doch eine klare Reihenfolge der Abläufe innerhalb dieser Reaktionseinheit auszumachen.