Er hatte jedoch gehört, wie seine Ehefrau um Hilfe gerufen hatte und sah auf dem Weg hinunter, dass D.________ mit fuchtelnden Händen vor seiner Ehefrau stand. Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass D.________ G.________ neben einem Fusstritt in den Oberschenkel auch herumgeschubst hatte. Ob der Beschuldigte eine solche Einwirkung tatsächlich selber gesehen hatte, konnte nicht erstellt werden. Auf Grund der früheren Auseinandersetzungen zwischen den drei Personen, der ange-