21 verwirklichung zumindest in Kauf genommen hat und somit eventualvorsätzlich in Bezug auf eine schwere vollendete Körperverletzung handelte. Mit Erfüllung des subjektiven Tatbestands bei fehlender Erfüllung des objektiven Tatbestands ist die Tatbestandsmässigkeit der versuchten schweren Körperverletzung gegeben.