Als gut trainierter Sportler, insbesondere als aktiver Fussballspieler, war ihm aber klarerweise bewusst, was ein derartiger Kick ins Gesicht eines auf dem Boden liegenden Menschen für Folgen haben kann. Wer dennoch zutritt, nimmt eine schwere Körperverletzung zumindest in Kauf. Das notwendige Bewusstsein war und ist beim Beschuldigten, wie er selbst ausgesagt hat, denn auf klarerweise vorhanden, er räumte selber ein zu wissen, dass ein Gesicht durch derartige Aktionen „brechen“ kann (pag. 30 Z. 252 ff.).