Er stiess D.________ wissentlich und willentlich zu Boden und versetzte ihm daraufhin einen energetischen, schwungvollen und vor allem wuchtigen Fusstritt in dessen linke Gesichtshälfte. Zwar ist insgesamt glaubhaft dargetan worden, dass sein Vorsatz nicht direkt darauf ausgerichtet war, das Opfer schwer zu verletzen, es dauerhaft zu schädigen oder gar zu verunstalten. Der Beschuldigte sagte bekanntlich wiederholt aus er habe in dem Moment schwarzgesehen. Als gut trainierter Sportler, insbesondere als aktiver Fussballspieler, war ihm aber klarerweise bewusst, was ein derartiger Kick ins Gesicht eines auf dem Boden liegenden Menschen für Folgen haben kann.