24.5 Subsumtion Die Verletzungen des Opfers sind durch die objektiven Beweismittel klar dokumentiert. Die Vorinstanz hat sich mit diesen Verletzungen, ihrem Ausmass und ihren Folgen intensiv auseinandergesetzt (pag. 1188-1196, S. 16-24 und pag. 1219, S. 47) und kam in ihrer rechtlichen Würdigung zum Schluss, dass der objektive Tatbestand der schweren Körperverletzung nicht erfüllt sei.