24. Tatbestand der schweren Körperverletzung 24.1 Vorbemerkung Bezüglich der rechtlichen Grundlagen kann vorab vollumfänglich auf die zutreffenden theoretischen rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1220 ff., S. 48 ff. der Urteilsbegründung). Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen in Ergänzung dazu.