Nicht erstellt werden konnte, dass der Beschuldigte aus dem Fenster geschaut hat, bevor er die Treppe herunterrannte. Vielmehr ist er in die Laube hinausgetreten und hat von dort aus nach unten geblickt. Ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte dem Beschuldigten der angebliche Faustschlag ins Gesicht des Opfers. Stattdessen gilt als erstellt, dass D.________ durch ein Umstossen zu Fall gebracht wurde. IV. Rechtliche Würdigung