20. Was die Heftigkeit des Fusstritts anbelangt, macht der Beschuldigte selber widersprüchliche Aussagen. Wie bereits ausgeführt räumte er ein, das Opfer ins Gesicht getreten zu haben (pag. 29 Z. 221). Wie stark, weiss er hingegen nicht (pag. 29 Z. 234 f.), vielleicht 10%, sicher nicht wie wenn es ein Fussball gewesen wäre (pag. 30 Z. 237 ff.). Auf Vorhalt der Verletzungsfotos des Opfers war er aber schon der Meinung, die Verletzungen im Gesicht würden alle von seinem Fusstritt stammen (pag. 31 Z. 279).