Der Beschuldigte hatte bei seinen Befragungen zu keinem Zeitpunkt sprachliche Verständnisprobleme moniert und sich zudem bestens im Stande gezeigt, die ihm gestellten Fragen mit der nötigen Präzision detailliert zu beantworten. Die übereinstimmenden Schilderungen aller befragter Personen zusammen mit den ersten Aussagen des Beschuldigten selbst lassen keinen Zweifel daran, dass das Opfer beim Fusstritt gegen seinen Kopf bereits am Boden lag. Die Dynamik des Tatablaufs war somit zeitlich nicht derart verdichtet, dass Umrammen und Treten quasi ein und die selbe, unmöglich