Die Beschreibung von Zeugin R.________ von einem Schlag kann in Anbetracht des dynamischen Turbulenzgeschehens nicht allzu wörtlich verstanden werden, so kann das Umstossen aus der Distanz durchaus ausgesehen haben, wie ein Schlag. Für die Kammer erstellt ist, dass der Beschuldigte sehr schnell die Treppe herunter- und auf D.________ zustürmte und ihn – mit Anlauf und Schwung – durch eine Stossbewegung eines bzw. beider Arme zu Fall brachte. Offen bleiben kann demgegenüber mit welchem Arm/mit welcher Hand genau er gestossen hat, wohin er damit traf und ob er das Opfer allenfalls tatsächlich auch noch geschlagen hat.