Insgesamt erhellt aus diesen Aussagen, dass beim Beschuldigten im Moment der Eskalation des Streits neben der eigentlichen Angst um seine Frau vor allem auch eine Sicherung durchgebrannt ist. Die fortwährenden gegenseitigen Provokationen und Streitereien hatten ein Pulverfass geschaffen, welches zur Explosion nur noch eines geringen Funkens bedurfte. Diese Gemütslage zeigt sich auch bereits an der Art, wie der Beschuldigte gemäss Beobachtungen Dritter die Treppe hinunterdonnerte. Die Kammer geht vorliegend nicht von einem planmässigen Vorgehen des Beschuldigten aus.