Jedoch sind seine Schilderungen der angeblich selber beobachteten Tätlichkeiten des Opfers gegenüber seiner Frau offensichtlich übertrieben. Sie stehen denn auch im Widerspruch mit den zeitlichen Abläufen und den Beobachtungen Dritter, insbesondere mit dem von Zeugin R.________ verwendeten Begriff „Geschubse“. Auch ist eine Tendenz erkennbar, die empfundene Angst um seine Frau während dem Angriff durch D.________ im Verlaufe des Verfahrens immer gravierender darzustellen. Dies wird insbesondere auch dadurch untermauert, dass selbst G._____