Er habe D.________ zweimal zugerufen, er solle aufhören, was es aber nicht gemacht habe. Erst dann sei er hinuntergerannt (pag. 182 Z. 48 f., pag. 26 Z. 116 und pag. 1137 Z. 32). Dies bestätigte später zwar auch seine Ehefrau (pag. 1117 Z. 35). In ihrer ersten Befragung hatte sie jedoch noch ausgesagt, er sei in die Laube gekommen und sofort heruntergerannt (pag. 155). Auch Zeugin I.________ erwähnte nichts von einem Warnruf des Beschuldigten, er sei sofort die Treppe herunter (pag. 153 und pag. 1124 Z. 29 f.). Zeugin R.________ führte aus, nachdem G.________ geschubst worden sei, sei