Sie „bedrängte“ das Opfer an diesem Nachmittag, obwohl sie eine Gefährdungsmeldung wegen ihm und seinem aggressiven Verhalten eingereicht hatte. Ihr Hilferuf erfolgte somit nicht aus echter Angst um Leib und Leben. Sie rannte bezeichnenderweise nicht davon, wie es in lebensbedrohlichen Situationen üblich ist und wie sie es problemlos hätte tun können. Hinter ihr war zwar noch ein Brunnen, sonst aber ein offener Hof. Sie hätte jederzeit z.B. gegen Norden Richtung Spielplatz davonlaufen können. Stattdessen blieb sie aber vor der Eingangstüre des Opfers in dessen unmittelbarer Nähe stehen.