11 sem Zusammenhang jedoch an, dass sie trotz dieser angeblichen Angst am 9. März 2014 hartnäckig insistierte und D.________ mehrmals wieder aus seiner Wohnung klingelte resp. mit ihm argumentierte, wenn sie doch davon ausgegangen sein soll, dass dessen bereits bestehende Aggression für sie in lebensbedrohliche Gewalt hätte umschlagen können (vgl. auch ihre Aussage, wonach er immer hysterisch gewesen sei und es normal gewesen sei, wenn er in einer heiklen Besprechung mehrmals, d.h. bis 15 Mal, rausgegangen und wieder reingekommen sei, pag.