158 Z. 48) gestossen. Nachdem er seine Haustür geschlossen habe, sei er plötzlich ohne ein Wort zu sagen drohend auf sie zugekommen und habe sie mit beiden Händen zurückgestossen, wobei er ihre beiden Schultern berührt habe und auch versucht habe, sie mit seinen Beinen zu treten. Sie schilderte das Verhalten des Beschuldigten als sehr bedrohlich (pag. 46 Z. 401). Er habe sie mindestens einmal stark ans Bein getreten (pag. 159 Z. 68 ff. und 88, pag. 250, pag. 46 Z. 387 f.).