Weshalb sie G.________ „S.________“ nannte, blieb unklar, eine Interessenbindung wurde jedoch von niemandem behauptet oder auch nur vermutet, auch von G.________ selbst nicht. R.________ hat aus einer neutralen Position heraus beobachten können, wie D.________ auf G.________ einwirkte: Sie habe beobachtet, wie das Op- 10 fer sauer und aggressiv gewesen sei. Er sei aus der Wohnung gekommen und habe G.________ mit seinen beiden Händen am Oberkörper weggestossen. Sie habe zudem ein „Geschubse“ vom Opfer gegen die Frau gesehen (pag. 149 Z. 87).