Diese Aussagen von R.________ sind durchwegs glaubhaft. Sie hat ihre eigenen Fähigkeiten insbesondere bezüglich Sehkraft und Beurteilungsgrad realistisch eingeschätzt, den Tatablauf, soweit sie ihn über die Distanz mit teilweise verdeckter Sicht beobachten konnte, drei Tage nach den Vorfällen klar, unaufgeregt und im Detail beschrieben. Sie war während der ganzen Befragung sichtlich bemüht, nur Aussagen zu machen, welche tatsächlich ihren eigenen Beobachtungen entsprachen und keine weitergehenden Vermutungen anzustellen oder Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie kennt keine der beteiligten Personen näher. Weshalb sie G.___