10. Beweisfragen Bezüglich des Sachverhalts gilt es somit zu klären, ob, wie und mit welcher Intensität D.________ G.________ während ihrer Auseinandersetzung tatsächlich körperlich angegangen ist resp. inwiefern der Beschuldigte davon ausgehen musste/durfte, dass seine Frau durch D.________ ernsthaft gefährdet war. Weiter gilt es zu untersuchen, wie der Beschuldigte D.________ letztendlich zu Boden brachte, wann der Fusstritt verpasst wurde und wie heftig dieser ausgefallen ist. III. Beweiswürdigung