_ bestritt, G.________ an diesem Tag während der besagten Auseinandersetzung geschubst, gestossen, geschlagen, getreten oder sonst wie körperlich berührt zu haben (pag. 11 Z. 189 ff.). Es ist weiter unklar, was im Beschuldigten innerlich vorgegangen ist, als er die Hilferufe seiner Frau hörte und herunterstürmte. Er selbst bringt sinngemäss vor, dass er grosse Angst um die körperliche Gesundheit seiner Frau gehabt habe, da das Opfer unberechenbar sei, und dass er lediglich den Angriff schnellstmöglich habe beenden wollen (pag. 1139 Z. 35 f.). Das Treten sei aber nicht geplant gewesen, er habe ihn nicht „schlecht“ schlagen wollen (pag.