9. Bestrittener Sachverhalt G.________ machte geltend, das Opfer habe nach ihrem ersten Versuch, mit ihm die Vereinbarung zu besprechen, mit seinem Oberkörper gegen den ihren gestossen, so dass sie zurückgefallen und -gewichen sei. Er habe zudem nach ihr getreten und sie mindestens einmal am Oberschenkel getroffen, so dass ein Hämatom entstanden sei. Insgesamt habe er bedrohlich gewirkt und sei „mit Händen und Füssen“ auf sie los (pag. 159 Z. 68 ff. und 88, pag. 250, pag. 46 Z. 387 f.). D.________ bestritt, G.___