31 Z. 279). Er hat zugegeben, das Opfer einmal heftig gestossen zu haben, so dass dieses zu Boden ging, und ihm einmal in den Kopf getreten zu haben (pag. 1139 Z. 1 ff.). Er räumte zudem ein, dass D.________ die Verletzungen am Kopf hatte, weil er ihn mit seinem Fuss getreten habe (pag. 1139 Z. 44 f.). Niemand behauptete, er habe mehr als einmal geschlagen und getreten.