_ und I.________ sowie deren Freund kamen hinzu. G.________ schickte ihren Mann, den Beschuldigten, in die Wohnung hoch und blieb unten beim Opfer. Die Ambulanz und die Polizei wurden gerufen, worauf D.________ ins Q.___spital verbracht wurde (pag. 153, pag. 1121 Z. 37 ff., pag. 1124 Z. 36 ff.). Es blieb allseitig unbestritten, dass die körperlichen Verletzungen A.________, welche unmittelbar darauf im Spital festgestellt werden konnten, durch die Einwirkungen des Beschuldigten verursacht worden waren. Auch der Beschuldigte selbst anerkannte dies (pag. 31 Z. 279).