250). Zweite Phase: G.________ wollte daraufhin hinunter zum Opfer, um es mit der Vereinbarung zu konfrontieren, welche sie und der Beschuldigte mit dem Vermieter der Liegenschaft, P.________, am 26. Februar 2012 (also bereits vor über zwei Jahren) abgeschlossen hatten (pag. 162 f.). In der Vereinbarung wurde u.a. die Zuweisung der Gartenteile und die Nutzungsrechte daran konkretisiert, offenbar in der Meinung, dass der Vermieter D.________ entsprechend informieren würde, was aber nicht geschehen war. Der Versuch, die Vereinbarung für das Opfer zu kopieren, war missglückt, so dass G.________ mit dem Original nach unten ging.