Am Sonntagnachmittag, 9. März 2014, eskalierte derweilen der Streit zwischen den Parteien Familie A./G.________ und D.________. Es kam zum hier interessierenden Vorfall, bei dem der Beschuldigte seiner Ehefrau in einem Streit mit D.________ zu Hilfe geeilt war und letzteren so schwer verletzte, dass dieser das Spital erst nach drei Tagen Bettruhe verlassen durfte und danach mehrere Wochen arbeitsunfähig war.