6 schimpfung des Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 60.00 mit Probezeit von 2 Jahren verurteilt worden (pag. 256). Der Strafbefehl gegen den Beschuldigten erwuchs in Rechtskraft, nachdem die Einsprache von J.________ gegen diesen zurückgezogen worden war. Das Gerichtsverfahren gegen den Beschuldigten lief bis 11. April 2014 (pag. 269 ff. der Vorakten). Am Sonntagnachmittag, 9. März 2014, eskalierte derweilen der Streit zwischen den Parteien Familie A./G._____