7. Vorgeschichte Aus den amtlichen Akten ergibt sich folgende Vorgeschichte: Der Beschuldigte und seine Frau G.________ waren per 1. Februar 2012 in den oberen Stock des Stöckli am F.___(Adresse) eingezogen (pag. 168). Sie leben dort mit einer Tochter von G.________ und einer weiteren, gemeinsamen Tochter. Per 1. November 2012 war D.________ ins Erdgeschoss des Stöckli am F.___(Adresse) eingezogen (pag. 324), also in die Wohnung unter derjenigen des Beschuldigten und seiner Familie. Man teilte sich einen Bastelraum und andere „Nebenräume“ (vgl. Mietvertrag pag. 168 ff.).