1. zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 06.01.2014 sei einzustellen, unter Auferlage der Verfahrenskosten an den Kanton Bern. IV. Im Weiteren sei zu verfügen: