2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren ein aktueller Strafregisterauszug vom 20. Februar 2019 (pag. 1287) sowie ein aktueller Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 14. Februar 2019 (pag. 1281 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter wurde in der Berufungsverhandlung vom 21. Februar 2019 von Amtes wegen eine Einvernahme mit dem Beschuldigten durchgeführt (pag. 1292 ff.).