2. Berufung Am 9. März 2018 meldete der Beschuldigte gegen dieses Urteil form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1241). In ihrer Berufungserklärung vom 24. Juli 2018 beantragte die Verteidigung, der Beschuldigte sei freizusprechen vom Vorwurf der angeblich versuchten schweren Körperverletzung, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer Entschädigung für Anwaltskosten in der Höhe der eingereichten Honorarnote. Die bedingt ausgesprochene Geldstrafe sei nicht zu widerrufen, die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.