__ (im Folgenden: der Beschuldigte) der versuchten schweren Körperverletzung schuldig, begangen am 9. März 2014 in C.___(Gemeinde) zum Nachteil von D.________, und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren und zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 15‘644.35. Weiter widerrief es den mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Januar 2014 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 40.00 gewährten bedingten Vollzug, unter Anordnung des Strafvollzugs und Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 300.00. Schliesslich wurde