Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ mit CHF 8‘055.20 zuzüglich CHF 353.20 für vorgeschossene Übersetzerkosten. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 8‘055.20 (ohne Übersetzerkosten) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt D.________ die Differenz von CHF 1‘965.55 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). VI.