_, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘617.50 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 3‘474.25, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘091.75, an den Kanton Bern; 2. C.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich gewerbsmässig begangen vom 14.10.2005 bis 28.02.2007 in Biel, zusammen mit A.________, z.N. der der E._______